Für das Jahr 2026 sind bereits alle Ausbildungsplätze belegt. Zum Ausbildungsbeginn Februar 2027 können wir wieder Bewerbungen entgegen nehmen!
Hinweise zum Bewerbungsverfahren
Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland das neue Pflegeberufegesetz (PflBG), das die bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in einer generalistischen Pflegeausbildung zusammenführt.
Mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“ erwerben Auszubildende eine bundesweit einheitliche und in der gesamten Europäischen Union anerkannte Qualifikation, die den beruflichen Einsatz in allen pflegerischen Versorgungsbereichen sowie auch im EU-Ausland ermöglicht.
📌 Bewerbungsunterlagen (vollständig einzureichen):
Bitte reichen Sie folgende vollständige und sorgfältig zusammengestellte Unterlagen ein:
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
- Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2
(anerkannt: Goethe, Telc, ECL, ÖSD – vollständiges Zertifikat erforderlich) - Beglaubigte Kopien und Übersetzungen der schulischen und ggf. beruflichen Abschlusszeugnisse
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Ärztliche Bescheinigung zur gesundheitlichen Eignung
inklusive Nachweis über Pflichtimpfungen: - Masern (bei nach 1970 Geborenen verpflichtend)
- Corona (nach aktueller Empfehlung)
- Hepatitis B (insbesondere für praktische Einsätze im Krankenhaus erforderlich)
- Aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
📧 Einreichung der Bewerbung:
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an:
⚠️ Unvollständige Unterlagen können zu Verzögerungen im Bewerbungsverfahren führen. Wir bitten daher dringend um die vollständige Einreichung aller Dokumente.